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Informationen | Honorar

Ihr Besuch beim Wahlarzt - Was bedeutet das?

Als Wahlarzt habe ich keine Kassenverträge zu den Krankenversicherungsträgern. Daher können die erbrachten Leistungen nicht direkt mit diesen verrechnet werden. Sie erhalten eine  Honorarnote und können dann bei Ihrer Krankenkasse eine Kostenerstattung durch Einreichung der  Honorarnote und des jeweiligen Antragsformulares beantragen.

Sie erhalten ca. 80% des Betrages, den ein Kassenarzt für die Leistung erhalten hätte, zurück. Dies entspricht in der Regel jedoch nicht 80% des Honorars. Sollten Sie über eine private Krankenversicherung verfügen, kann die Honorarnote auch bei dieser vorgelegt werden. Es ist von einer gesamten Übernahme der Kosten auszugehen. 

Gerne reiche ich Ihre Rechnung bei der Krankenkasse ein!

Um Ihnen den Aufwand zu ersparen, Ihre Rechnung selbst bei der Krankenkasse einzureichen, biete ich an, Ihre Honorarnote direkt bei der Krankenkasse einzureichen. Falls Sie diesen Service in Anspruch nehmen möchten, lassen Sie es mich bitte bei der Bezahlung der Rechnung wissen.

Ordinationshonorare